Verhaltensvereinbarungen
Unsere Gemeinschaftsregeln
1. Ich darf mich an unserer Schule wohl fühlen.
Darum behandle ich mich selbst und andere mit Respekt.
2. Ich darf fair behandelt werden.
Darum bin ich freundlich und löse Streit ohne Gewalt.
3. Ich darf in Ruhe lernen.
Darum arbeite ich gut mit und komme pünktlich.
4. Ich darf Ruhe im Schulhaus erleben.
Darum bewege ich mich im Schulgebäude langsam und leise.
5. Ich darf in den Pausen spielen und mich erholen.
Darum bin ich rücksichtsvoll und gehe sorgsam mit Materialien und Spielsachen um.
6. Ich darf Hilfe bekommen, wenn etwas schwierig ist.
Darum sage ich Bescheid, wenn ich oder andere Unterstützung brauchen.
Unsere Schulordnung
1. Von 06:45 bis 07:05 Uhr werden die Kinder von der Schulwartin im Schulhof beaufsichtigt. Im Anschluss übernehmen die Lehrenden die Aufsicht.
2. Das Schulgebäude darf erst nach Unterrichtsschluss verlassen werden.
3. Die große Pause wird unter Beaufsichtigung im Schulhof oder im Schulgebäude verbracht.
4. Die Bestellung der Jause ist ausschließlich bis 07:15 Uhr bei der Schulwartin möglich.
5. Im Schulhaus sind Hausschuhe mit nicht färbender Sohle zu tragen.
6. Das Laufen im Schulgebäude, sowohl auf den Gängen als auch in den Klassenräumen, ist zu unterlassen.
7. Der eigene Platz in der Klasse sowie in der Garderobe ist ordentlich und sauber zu halten.
8. Das Öffnen der Fenster erfolgt ausschließlich durch die Lehrpersonen.
9. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Eine Trennung in Restmüll, Altpapier, Plastik und Kompost ist einzuhalten.
10. Die Toiletten sind sauber zu hinterlassen. Das Licht ist nach dem Toilettengang auszuschalten und die Tür zu schließen.
11. Vor und nach dem Unterrichtsfach "Bewegung und Sport" sollte sich rasch umgezogen werden. Nach dem Unterricht ist zu kontrollieren, ob alle persönlichen Gegenstände eingepackt wurden.
12. Mit allen Schuleinrichtungen sowie mit Gegenständen von Mitschülerinnen und Mitschülern ist sorgfältig umzugehen. Bei Beschädigungen sind die Lehrperson und die Erziehungsberechtigten zu informieren.
13. Das Eigentum anderer Personen darf ohne deren Erlaubnis nicht genommen werden.
14. Wertsachen sollen nach Möglichkeit nicht in die Schule mitgebracht werden. Geld ist stets bei sich zu tragen.
15. Mobiltelefone oder Smartwatches sind vor dem Betreten der Schule auszuschalten und sicher in der Schultasche zu verstauen. Sie dürfen erst nach dem Verlassen des Schulgeländes wieder eingeschaltet werden. Ausgenommen sind Smartwatches, die aus gesundheitlichen Gründen notwendig sind.
16. Das Mitbringen von Gegenständen, die den Schulbetrieb stören, gegen die Sittlichkeit verstoßen oder eine Gefährdung der Sicherheit darstellen, sind untersagt.
17. Nach dem Unterricht sind sowohl der Arbeitsplatz in der Klasse als auch der Platz in der Garderobe in Ordnung zu bringen. Das Schulgelände ist anschließend unverzüglich zu verlassen.
18. Der Heimweg, der Weg zum Bus oder in die Nachmittagsbetreuung ist ohne Umwege anzutreten. Bei Abholung durch Erziehungsberechtigte ist im Schulhof zu warten.
19. Auf dem Schulweg ist auf ein rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern sowie auf die Einhaltung der Verkehrsregeln zu achten.
20. An der Bushaltestelle ist nicht zu streiten oder zu drängeln. Das Wechseln der Straßenseite oder das Spielen am Gehsteig sind untersagt.
Die Erziehungsberechtigten sorgen dafür, dass die Kinder pünktlich und ausgeschlafen in die Schule kommen und
tragen dazu bei, dass die Kinder die notwendigen Arbeitsmaterialien zum Unterricht mtbringen.
Nachmittagsbetreuung:
Die Bestimmungen der Hausordnung gelten sinngemäß auch für die Nachmittagsbetreuung.
Kinder, die zur Nachmittagsbetreuung angemeldet sind, begeben sich nach Unterrichtsende sofort zur Betreuerin.
Beim Mittagessen verhalten wir uns möglichst ruhig und gesittet.
Garderoben und Klassenzimmer dürfen während der Nachmittagsbetreuung von den Kindern nur unter Aufsicht aufgesucht werden.
Wird ein Kind vor dem Ende der Nachmittagsbetreuung abgeholt, so ist das zuverlässig der Betreuerin zu melden.
Wenn ein Kind, das für den betreffenden Tag zur Nachmittagsbetreuung angemeldet ist, aus einem wichtigen Grund fehlt, so ist das sofort zu melden.
Lehrer/innen und Eltern:
Elternhaus und Schule haben einen gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsauftrag!
- Wir wollen den Kindern ein Vorbild sein.
- Wir bemühen uns um ein positives Schulklima, das alle Beteiligten als angenehm empfinden.
- Wir behandeln einander respektvoll und wertschätzend.
- Wir pflegen einen offenen und ehrlichen Umgang.
- Wir sind offen für Anregungen.
- Wir unterstützen unsere Kinder beim Lernen und sorgen für Hilfe, wenn dies notwendig ist. Wir fördern das Interesse der Kinder an der schulischen Arbeit, sowie den Aufbau einer positiven Grundhaltung zur Schule.
- Wir unterstützen unsere Kinder, damit sie Selbstständigkeit und Eigenverantwortung entwickeln können.
- Wir halten regelmäßig Kontakt.
- Wir lösen Schwierigkeiten gemeinsam und entwickeln Strategien, um diese zu vermeiden.